drei Beiträge von der Webseite des bald ehemaligen Vereins Elisabeth.
Das Leben der anderen
Bei den TLV-Seminaren werden wir häufig nach Alternativen zu BigBlueButton gefragt. Am Beispiel der folgenden Grafik, die mich spontan an ein Weinaromarat erinnerte, wollen wir anhand der allgemein bekanntesten bzw. beliebtesten Videokonfrenzsysteme die Auswahlkriterien vorstellen.
auffällig ist zunächst, dass man hier nicht zwischen kostenlos und kostenpflichtig unterscheidet. Auch“eigentlich“ softwarebasierte Systeme laufen (manchmal allerdings eingeschränkt) im Browser und erforden selbst bei Benutzung der Softwarelösung nicht unbedingt einen bezahlpflichtigen Zugang. HTML5-basiert bedeutet, dass die Systeme auf der Basis dieser modernen Sprachversion (HTML diente und dient schon immer der Darstellung von Inhalten in einem Browser)wirklich nur im Browser arbeiten. Natürlich benötigt man in jedem Fall einen Server als „Zentrale“. Die dort installierten Programme steuern u.a. den gesamten Datenaustausch der Teilnehmer. Deshalb ist der Serverstandort aus Sicht des Datenschutzes auch so wichtig.
Beim Einsatz in der Schule muss man auf die DSGVO-Konformität besonderen Wert legen. Hier scheidet also Zoom wohl aus, eine eigene Installation auf eigenen Servern wird wohl niemand vorweisen können. Microsoft-Teams ist zumindest bedenklich.
Die fehlenden Breakouträume schränken die Nutzung von edudip.next stark ein.
Über Akzeptanz kann man streiten, mir wäre hier der Verbreitungs- bzw. Bekanntnheitsgrad lieber gewesen.
Die Abstriche bei der Videoqualität kann man im schulischen Einsatz wohl noch am leichtesten tolerieren. Leider haben wir in der Praxis mehr Probleme mit der Audioqualität, das wurde hier leider nicht verglichen.
Wer ausführlicher nachlesen will, kann diesem Link folgen:
https://ist.training/anbieterliste-videokonferenz-webinarplattformen-mit-hosting-in-der-eu
Unsere Meinung zur Schulcloud (5.2.21). Die Links zu Elisabeth werden ab September 2024 wegen Aufgabe der Webpräsenz nicht mehr funktionieren.An der Verbesserung wird gearbeitet.
Als Verein zur Unterstützung von eLearning begleiten wir seit ca. 12 Jahren die Entwicklung von Lernplattformen und Cloudsystemen. Trotz offenbar nicht restlos zu beseitigendem Begriffswirrwar, auch bei den Anbietern selbst, halten wir folgendes für praktikabel. Eine einheitliche Lösung im jeweiligen Bundesland ist in jedem Fall anzubieten. So lange die meisten Akteure in einer Cloudlösung keine Lernaktivitäten vermissen, kann diese Funktion von einer solchen auch übernommen werden. Die gegenwärtig gebräuchlichen Schulclouds, vorwiegend auf der Basis einer Lösung des HPI in Potsdam basierend, sind aber von vornherein so konzipiert, dass eine Reihe von „Lernfunktionen“ fehlen. Genauer kann man das in einem Vergleich nachlesen, den unser Ehrenmitglied Ralf Hilgenstock am Beipiel von Moodle als Lernplattform aufgeschrieben hat.
http://elisabeth-ev.de/wp-content/uploads/2021/02/eLedIa_Moodle-HPI_SchulCloud_20200413-1.pdf
Da es uns hier zunächst nur um Videokonferenzen gehen soll, wäre zu ergänzen, dass diese Funktion für den einen oder anderen Kollegen in der Schulcloud zwar schwieriger einzurichten ist, als beispielsweise in einer entsprechend konfigurierten Moodleinstanz. Ansonsten hängt der Erfolg vom jeweils verwendeten Server ab und nicht davon, ob man eine Cloudlösung oder eine Lernplattform bedient.
In Thüringen wird gern mit dem Datenschutz argumentiert. Manch Kollege empfindet das als Bedrohung andere machen sich bereits darüber lustig. Beides ist übertrieben bzw. ungerechtfertigt.
Die Meinung des Landesbeauftragten kann man hier nachlesen:http://elisabeth-ev.de/wp-content/uploads/2021/02/210115-Thüringer-Schulen.pdf
Da sind Videokonferenzen außerhalb der Thüringer Schulcloud definitiv nicht verboten.
Detaillierte und damit sehr umfangreiche theoretische Aussagen zum Datenschutz bei Videokonferenzsystemen findet man hier:
http://detlefwagner.de/wp-content/uploads/2024/09/oh-videokonferenzsysteme_final.pdf
Schreibe einen Kommentar